Fernwärme Duisburg - gerne sind wir für Sie da
FAQ – Gefragt. Geantwortet.
Hier liefern wir Ihnen umfangreiche Informationen zu den häufigsten Fragen, die unseren Fernwärme-Beratern gestellt werden. Sollten Fragen offen geblieben sein, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Fragen zum Kundenportal
Die folgenden Dinge können Sie jederzeit im Kundenportal erledigen:
• Kontaktdaten ändern
• SEPA-Mandat erteilen/ändern
• Rechnungen einsehen und downloaden
• Abschläge unkompliziert anpassen
• Verbräuche einsehen, prüfen und erfassen
Die folgenden Dinge können nicht im Kundenportal erledigt werden:
• Namensänderungen (z. B. durch Heirat oder Scheidung),
• Umzug oder Neuanmeldung einer Verbrauchsstelle
• Kündigung des Vertrages
Melden Sie sich gerne bei uns, wenn Sie Fragen haben.
Über den Button “Jetzt registrieren” auf der Startseite des Kundenportals öffnet sich ein Formular zum Ausfüllen.
Als Hauseigentümer werden Vertragskontonummer, Zählernummer, eine E-Mail-Adresse und ein Passwort benötigt.
Mieterinnen und Mieter benötigen statt der Zählernummer Ihre „Nutzeinheit BKA“. Diese Nummer finden Sie auf der zweiten Seite Ihrer Rechnung links oben. Bei einer Fehlermeldung prüfen Sie bitte die korrekte Eingabe beider Nummern. Häufig handelt es sich um Zahlendreher oder Tippfehler. Die Einwilligung zur Datenschutzerklärung ist für die Registrierung zwingend notwendig. Diese können Sie aber zu jeder Zeit widerrufen.
Mit dem Klick auf den Link Ihrer Bestätigungsmail ist die Registrierung abgeschlossen und Sie können sich in das Kundenportal einloggen.
Auch wenn Sie noch kein Vertragskunde der Fernwärme Duisburg sind, können Sie sich im Fernwärme Duisburg Kundenportal anmelden. Allerdings sind die Funktionen dadurch stark eingeschränkt.
In Ihrem Kundenportal können Sie sich ganz bequem mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort, welches Sie bei der Registrierung vergeben haben, anmelden.
Wenn Sie ihren Abschlag, ihren Zählerstand oder Ihre Bankverbindung geändert haben, müssen Sie sich nach Speicherung der vorgenommenen Änderungen bitte erst aus dem Kundenportal ausloggen und durch erneute Passworteingabe einloggen.
Erst nach erneutem Login werden Ihnen die Änderungen angezeigt.
Klicken Sie beim Login auf „Passwort vergessen“ und geben Ihre E-Mail-Adresse ein. Klicken Sie auf „Link senden“. Sie erhalten eine E-Mail, klicken dort auf „Passwort zurücksetzen“ und können dann ein neues Passwort vergeben.

Fragen zu Ihrer Rechnung?
Damit Sie bei Ihrer Rechnung nicht den Überblick verlieren, haben wir für Sie eine Musterrechnung erstellt. Dort erklären wir Ihnen ausführlich die einzelnen Positionen.
Zur Musterrechnung 2023
Zur Musterrechnung 2024
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der Arbeitspreis für eine Kilowattstunde (kWh) 14,15 Cent.
Der Arbeitspreis für das Versorgungsgebiet Walsum/Homberg liegt aktuell bei 9,828 Cent/kWh.
Innerhalb Duisburgs bestehen zwei Fernwärme-Netzgebiete und daher auch zwei Preisanpassungszyklen. Im Versorgungsgebiet Mitte-Süd-West und Hamborn erfolgen die Anpassungen turnusmäßig zweimal im Jahr, zum Januar und zum Juli. Im Versorgungsgebiet Walsum und Homberg werden die Preise turnusmäßig zum April und Oktober angepasst.
Der Arbeitspreis für Fernwärme berechnet sich durch eine feste und vertraglich verankerte Preisgleitklausel. Die Formel zur Berechnung umfasst Indizes und Börsenpreise.
Im Versorgungsgebiet Mitt-Süd-West wird in der Preisgleitkausel bspw. der Erdgas-Börsenpreis der vergangenen 24 Monate herangezogen. Dies gewährleistet, dass starke Preisschwankungen abgedämpft und über einen längeren Zeitraum gemittelt werden.
Die Anschlussleistung oder auch bereitgestellte höchste Wärmeleistung ist die Leistung, die an einem Anschluss maximal zur Verfügung gestellt werden kann. Diese Wärmeleistung wird für jeden Anschluss individuell festgelegt und auf eine Versorgung des Objekts bei -10 Grad Außentemperatur ausgelegt. Die Anschlussleistung wird für die Berechnung des Jahresgrundpreises herangezogen.
Die Anpassungen erfolgen turnusmäßig zweimal im Jahr, im Versorgungsgebiet Mitte-Süd-West und Hamborn zum Januar und zum Juli. Im Versorgungsgebiet Walsum und Homberg zum April und Oktober.
Die Fernwärme Duisburg passt die Abschlagszahlungen mit der Jahresverbrauchsabrechnung entsprechend dem zu erwartenden Jahresverbrauch an.
Die Bundesregierung hatte beschlossen, zum Jahresende 2023 zahlreiche Unterstützungen und Förderungen im Energiebereich zu streichen oder auslaufen zu lassen. Dazu zählten unter anderem die auslaufende Wärmepreisbremse und die Aufhebung der Minderung der Umsatzsteuer ab April 2024. Mit dem Wegfall der staatlichen Entlastungen mussten die Energieversorger wie die Fernwärme Duisburg allen Verbraucherinnen und Verbrauchern seit Beginn des Jahres 2024 die vollständigen Preise berechnen.
Bis zum 31. März 2024 galt für die Fernwärmeversorgung der reduzierte Mehrwertsteuersatz i.H.v. 7 Prozent. Seit dem 1. April 2024 gilt wieder der ursprüngliche Mehrwertsteuersatz i.H.v. 19 Prozent. In 2024 wurde der Zeitraum bis 31. März mit 7 Prozent besteuert. Danach erfolgte eine Anpassung auf 19 Prozent. Dementsprechend stieg auch die Brutto-Abschlagshöhe ab April 2024 an.
Die Fernwärme Duisburg steht dazu im Austausch mit Großkunden und den Wohnungsgesellschaften, die die Heizkosten über die Nebenkostenabrechnung an die Mieterinnen und Mieter weitergeben und dementsprechend der zuständige Ansprechpartner sind.
Die Zusammensetzung der Fernwärmepreise ist gesetzlich in der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) geregelt. Die dortigen Regelungen bilden einen verlässlichen und ausgewogenen Rahmen für den Fernwärmelieferanten und den Wärmekunden gleichermaßen. Über die Entstehung und Zusammensetzung ihrer Fernwärmepreise informiert die Fernwärme Duisburg transparent auf ihrer Internetseite. Die Preise sind nicht willkürlich bestimmt, sondern richten sich strikt nach der Preisgleitklausel, die ebenfalls transparent kommuniziert wird.
Der Arbeitspreis für Fernwärme berechnet sich durch die feste und vertraglich verankerte Preisgleitklausel. Die Formel zur Berechnung umfasst Indizes und Börsenpreise der vergangenen 24 Monate, die auf Börsendaten und Basisdaten des Statistischen Bundesamtes beruhen. Wir veröffentlichen seit jeher alle Preisbestandteile auf unserer Internetseite. Insofern sind die Preiskomponenten stets einsehbar. Und die extremen Markt- und Gaspreisentwicklung aufgrund der letzten Energiekrise liegen außerhalb unserer Verantwortung und waren in der Form nicht vorhersehbar.
Die CO2-Kostenaufteilung wird in den allermeisten Fällen erst im Jahr 2024 relevant. Denn gemäß CO2KostAufG gilt die Aufteilung der CO2-Kosten für alle vollständigen Abrechnungszeiträume, die ab dem 1. Januar 2023 beginnen. Entscheidend ist der Abrechnungszeitraum, in dem die Nebenkosten auf die Mieterinnen und Mieter umlegt werden, und nicht unbedingt der Abrechnungszeitraum der Fernwärmerechnung mit dem Energieversorger.
Es gibt verschiedene Systeme zum Handel mit CO2-Zertifikaten: den Europäischen Emissionshandel (ETS), bei dem eine Obergrenze für die auszustoßende Menge CO2 für Erzeugungsanlagen festgelegt wird und die Unternehmen Berechtigungen für jede Tonne ausgestoßenen CO2 erwerben müssen. Diese Berechtigungen können auf einem Markt gehandelt werden, und der Preis bildet sich durch Angebot und Nachfrage.
Außerdem gibt es das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG): Das BEHG gilt vor allem für CO2-Emittenten, die nicht vom ETS erfasst sind. Der CO2-Preis im Rahmen des BEHG ist festgelegt und soll schrittweise ansteigen. Der Einstiegspreis wurde politisch festgelegt.
Das Ziel beider Systeme ist es, Anreize zu setzen, CO2-Emissionen zu senken. Dennoch fließen die Kosten, die diese Systeme verursachen, mit in den Fernwärmepreis ein.
Die Erzeugungsanlagen der Fernwärme unterliegen größtenteils im Europäischen Emissionshandel (ETS). Der Gesetzgeber hat hierzu einen Preismechanismus festgelegt, nach dem der Zertifikatspreis für ETS-Anlagen zu ermitteln ist. Dies geschieht auf Basis von Handelspreisen für CO2-Zertifikate. Der Zertifikatspreis beträgt für 2024 83,68 €/tCO2 (2025: 65,01 €/tCO2) . Im Gegensatz dazu beträgt der Zertifikatspreis für einen Erdgaskessel, welcher dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) unterliegt, für 2024 lediglich 45 €/tCO2 (2025: 55 €/tCO2).
Die unterschiedlichen Werte sind auf unterschiedliche gesetzliche Vorgaben zurückzuführen. Zum einen sind die Brennstoffemissionen nach § 5 FFVAV, zum anderen nach dem CO₂-KostAufG auszuweisen.
Die FD wendet zur Berechnung der Treibhausgasemissionen nach § 5 FFVAV die sogenannte Stromgutschriftmethode bzw. die Carnot-Methode nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) an. Die Ergebnisse dieser Methoden ergeben abweichende Werte zu den Treibhausgasemissionen nach dem CO₂-KostAufG.
Die relevanten Informationen werden in unseren Rechnungen unter dem Punkt „Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Mietern und Vermietern nach CO₂-KostAufG“ ausgewiesen.
Weitere Informationen zum Thema
Weitere Fragen rund um die Fernwärme
Fernwärme kann durch verschiedenste Erzeugungsanlagen bereitgestellt werden. Vor allem Industrieabwärme, Blockheizkraftwerke, Biomasse- und Pellet-Heizwerke spielen für eine umweltfreundliche Bereitstellung der Wärme eine entscheidende Rolle.
Die Wärme wird von den Energieerzeugungsanlagen durch im Erdreich verlegte und gedämmte Fernwärmeleitungen in Ihr Haus transportiert. Als Wärmeträgermedium wird in der Regel Wasser verwendet. Anschaulich erklärt in unserem Prinzip Fernwärme.
Kunden der Fernwärme beziehen über eine sogenannte Hausstation die Wärme aus dem Netz. Die Hausstation besteht aus der Übergabestation, die die Verbindung zu Ihrem Eigentum darstellt. Die Übergabestation setzt sich zusammen aus einem Wärmemengenzähler, ggfs. einem Wärmetauscher und den Absperreinrichtungen, mit denen sich der Zufluss von Fernwärmewasser unterbrechen lässt.
Sofern die alte Anlage eine Zentralheizung war, können die bestehenden Heizkörper auch weiterhin genutzt werden. Das Wasser des Fernwärmenetzes gelangt nicht in die Heizkörper. Die Hausanlage ist vom Fernwärmenetz physisch getrennt durch eine Wärmeübergabestation mit Wärmetauscher. An dieser Übergabestation kann man dann auch die Temperaturen der Heizungsanlage einstellen und natürlich auch die gewünschten Heizzeiten.
Ja, und das auch noch im Nachhinein für den Fall, dass Sie bereits Fernwärme für die Raumheizung nutzen. Es wird lediglich ein Warmwasserspeicher benötigt. Nehmen Sie dazu Kontakt mit unserer Kundenbetreuung auf.
Nachdem Sie Ihren Fernwärmeanschlussvertrag unterzeichnet haben, dauert es in der Regel ungefähr vier Wochen bis Ihr Objekt mit umweltfreundlicher Fernwärme versorgt werden kann. In diesem Zeitraum erfolgen die notwendigen Verlegungsarbeiten und der behördliche Genehmigungsprozess.
Für eine preisstabile, umweltschonende, versorgungsichere, komfortable und platzsparende Wärme- und Warmwasserversorgung kann Fernwärme eine ideale Lösung sein. Mit der Entscheidung für die Fernwärme entfallen die Brennstoffbeschaffung und -lagerhaltung. Zudem entstehen keine Abgase am Haus, sodass es nicht notwendig ist, einen Schornstein zu errichten.
Wir sind für Sie da: Persönlich, am Telefon oder online. Bei uns können Sie sicher sein, dass Sie mit unseren Fachkräften verbunden sind und nicht mit Mitarbeitern eines anonymen Callcenters. Sie erreichen uns hier: Kontakt
Neben einem vielfältigen Angebot der KfW gibt es das Förderprogramm „progres.nrw“ des Landes NRW, über welches energieeffiziente Technologien zur Wärmebereitstellung gefördert werden. Eine Übersicht finden Sie auf unserer Seite Fernwärme. Unsere Kundenberater helfen Ihnen gerne bei der Beantragung.
Der Primärenergiefaktor ist ein Faktor zur Bewertung unterschiedlicher Energiearten. Er zeigt das Verhältnis von eingesetzter Primärenergie zu abgegebener Endenergie unter Berücksichtigung der Klimaschädlichkeit. Je kleiner der jeweilige Primärenergiefaktor, desto effizienter und umweltfreundlicher ist die Energieform.
Die Erstlaufzeit des Versorgungsvertrages beträgt in der Regel 10 Jahre.
Die Preise der Fernwärme variieren je nach Netzgebiet. Entsprechende Preislisten finden Sie in den einzelnen Versorgungsgebieten.
Unsere Kundenberater erklären Ihnen in einem persönlichen Gespräch die Grundlagen und Zusammensetzung der einzelnen Preisbestandteile sowie einen Vollkostenvergleich.
Die Art und Weise der Bereitstellung der Fernwärme ist in den Versorgungsgebieten der FN nicht einheitlich. In jedem Gebiet wird zu einem gewissen Anteil ein bestimmter Energieträger mithilfe eines definierten Prozesses für die Wärmebereitstellung eingesetzt. Diese Anteile werden in den einzelnen Preislisten abgebildet, sodass für jedes Gebiet nur derjenige Energieträger berücksichtigt wird, der dort tatsächlich für die Wärmebereitstellung eingesetzt wird.
Grundsätzlich besteht eine Fernwärmeabrechnung aus den folgenden Bausteinen:
Arbeitspreis, Jahresgrundpreis und Verrechnungspreis.
Mit dem Arbeitspreis wird die bezogene Wärmemenge abgerechnet, die einmal jährlich am Wärmezähler abgelesen wird.
Der Jahresgrundpreis ist unabhängig vom Verbrauch. Mit dem Grundpreis werden die Kosten der Wärmebereitstellung für die Raumheizung und ggf. Warmwasserbereitung abgegolten.
Der jährliche Verrechnungspreis ist ein Entgelt für die Kosten der Messung und Abrechnung der Wärmemenge. Preislich abhängig ist dieser von der Nenndurchflussmenge je Wärmezähler. Die entsprechenden Beträge finden Sie in unseren Preislisten.
Ihre Verbrauchswerte werden in der Regel durch einen von FN beauftragten Ablesedienst gegen Jahresende erfasst. Sie können Ihren Zählerstand jedoch auch selbst ablesen und diesen an uns übermitteln. Nutzen Sie dazu einfach das Formular für die Zählerstandübermittlung auf unserer Seite Ablesung.
Die geeichten Wärmemengenzähler werden in einem Turnus von 5 Jahren gewechselt.
Zuverlässigkeit und Sicherheit haben bei uns hohe Priorität. Deshalb sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Technik und auf der Leitwarte an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr für Sie im Einsatz.
Im Falle einer Störung melden Sie sich bitte schnellstmöglich hier: Entstörungs-Hotline