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Aktuelles

Neuigkeiten rund um die Fernwärme Duisburg


Ob spezielle Angebote, Informationen über unsere zukünftige Projekte oder Hinweise zu anstehenden Baumaßnahmen.
Hier finden Sie Neuigkeiten rund um die Fernwärme Duisburg.


Fragen zur Abrechnung?

Wir haben häufig gestellte Fragen rund um die Themen Preisanpassung und Abrechnung bei der Fernwärme Duisburg zusammengefasst.

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Top-Lokalversorger Wärme

Die nachhaltige Wärmeversorgung gilt als einer der Bausteine einer erfolgreichen Energiewende. Verbraucher, die für moderne und effiziente Technologien offen sind, wollen bei einer Umstellung der Wärmeversorgung vertrauensvoll begleitet werden.

Mit der Auszeichnung Top-Lokalversorger Wärme vom Energieverbraucherportal wurde die Stadtwerke Duisburg AG mit ihren Tochtergesellschaften - hierzu gehört auch die Fernwärme Duisburg GmbH - in diesem Jahr wegen ihrer überdurchschnittlichen Standards bei den Themen "Versorgungssicherheit & Nachhaltigkeit", "Servicequalität & Beratungsleistungen", “Ökologie & Zukunftsthemen” sowie "regionales Engagement" bedacht.
 

Top-Lokalversorger-Website

01. Juli 2024

Fernwärme Duisburg senkt die Preise 

Die Fernwärme Duisburg GmbH passt zum 1. Juli 2024 vertragsgemäß ihre Preise für Fernwärme in den Versorgungsgebieten Mitte-Süd-West und Hamborn an. Für ein beispielhaftes Einfamilienhaus sinken die Heizkosten damit um 5,52 Prozent.

Die Anpassung der Fernwärmepreise erfolgt vertragsgemäß jeweils am 1. Januar und am 1. Juli eines Jahres in den Versorgungsgebieten Mitte-Süd-West und Hamborn, in den Versorgungsgebieten Homberg und Walsum jeweils am 1. April und am 1. Oktober eines Jahres. Die Preisanpassung ist dabei an vertraglich vereinbarte Preisänderungsklauseln gekoppelt. Die Preisänderungsklausel besteht aus Börsenpreisen und Indizes. Verändert sich ein Index oder dessen Preisbestandteile wie der Börsenpreis für Erdgas oder die CO2-Bepreisung, erfolgt eine Anpassung der Fernwärmepreise.

Der Arbeitspreis für eine Kilowattstunde (kWh) Fernwärme sinkt zum 1. Juli 2024 auf 17,945 Cent (brutto). „Es ist der erste Schritt der Trendwende in den Preisen, die wir bereits zu Beginn des Jahres angekündigt haben. Bei der nächsten Preisanpassung im Januar 2025 werden wir einen noch deutlicheren Schritt nach unten beim Arbeitspreis sehen“, sagt Matthias Lötting, Geschäftsführer der Fernwärme Duisburg. 

Für einen Haushalt mit einem Wärmeanschlusswert von 15 Kilowatt und einem Jahreswärmeverbrauch von 22.500 Kilowattstunden für ein beispielhaftes Einfamilienhaus ergibt sich auf den Jahresverbrauch hochgerechnet eine Ersparnis zu den bisherigen Preisen von knapp 300 Euro. Die Anpassung der Abschläge erfolgt mit der kommenden Jahresverbrauchsabrechnung.


01. April 2024

Fernwärme Duisburg passt Preise an

Um die Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch hohe Energiekosten zu senken, hat die Bundesregierung in der Energiekrise verschiedene Maßnahmen ergriffen, die nun auslaufen. Die Preisbremsen sind bereits zum Jahreswechsel ausgelaufen. Die befristet gesenkte Mehrwertsteuer auf Erdgas wird zum 1. April von derzeit 7 Prozent wieder auf den üblichen Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19 Prozent angehoben. Dies gilt auch für die Preise der Fernwärme Duisburg. Damit erhöht sich beispielsweise der Grundpreis im Versorgungsgebiet Duisburg Mitte-Süd-West und Hamborn von 44,37 auf 49,35 €/kW/a . Der Arbeitspreis erhöht sich von 17,444 auf 19,401 ct/kWh.


27. Dezember 2023

Änderungen des Gesetzgebers zum Jahreswechsel belasten Stadtwerke sowie Kundinnen und Kunden

Der Gesetzgeber hat beschlossen, zum Jahresende zahlreiche Unterstützungen und Förderungen im Energiebereich zu streichen oder auslaufen zu lassen. Dazu zählen unter anderem die auslaufenden Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme sowie die Minderung der Stromnetzentgelte. Mit dem Wegfall der staatlichen Entlastungen müssen die Energieversorger wie die Stadtwerke Duisburg allen Verbraucherinnen und Verbrauchern ab Beginn des neuen Jahres die vollständigen Preise berechnen. 

„Die Entscheidungen der Bundesregierung bedeuten für unsere Kundinnen und Kunden deutliche Preisanstiege. Der Zeitpunkt ist unglücklich, denn damit fallen die Preisbremsen mitten in der energieintensiven Heizperiode weg. Wir als Energieversorger können das nicht auffangen, vielmehr bedeuten die Entscheidungen auch für uns eine erhebliche Mehrbelastung. Insgesamt ist das Zurückdrehen bereits verabredeter Maßnahmen auch ein Vertrauensverlust, gleichzeitig mangelt es an Förderanreizen für Investitionen. Das ist nicht die Verlässlichkeit und Planungssicherheit, die wir für die Energiewende so dringend benötigen“, erklärt Marcus Wittig, Vorstandsvorsitzender der Stadtwerke Duisburg. 


So ändern sich für Duisburgerinnen und Duisburger die Fernwärmepreise aufgrund der gesetzlichen Beschlüsse:

Fernwärme
Die Fernwärme Duisburg muss mit dem Wegfall der Energiepreisbremsen allen Verbraucherinnen und Verbrauchern ab dem kommenden Jahr die Preise in voller Höhe berechnen. Ab dem 1. Januar 2024 beträgt der Arbeitspreis für eine Kilowattstunde (kWh) dann 17,66 Cent. Bislang hatte die Wärmepreisbremse den Arbeitspreis für 80 Prozent des Verbrauchs auf 9,5 Cent gedeckelt.

Der Arbeitspreis für Fernwärme berechnet sich durch eine feste und vertraglich verankerte Preisgleitklausel. Die Anpassungen erfolgen turnusmäßig zweimal im Jahr, im Versorgungsgebiet Mitte-Süd-West und Hamborn zum Januar und zum Juli. Die Formel zur Berechnung umfasst Indizes und Börsenpreise der vergangenen 24 Monate. Dies gewährleistet, dass starke Preisschwankungen abgedämpft und über einen längeren Zeitraum gemittelt werden. Aufgrund der Nachlaufphase der hohen Gaspreise während der Energiekrise erhöht sich der bisherige Arbeitspreis für das erste Halbjahr 2024 um rund einen Cent von 16,78 auf 17,66 Cent pro Kilowattstunde.

„Wer Fernwärme nutzt, hat die hohen Energiepreise bisher kaum gespürt. Durch die nachlaufenden Preiseffekte hätte die staatliche Preisbremse gerade jetzt in diesem Winter ihre Wirkung gezeigt. Das hat der Gesetzgeber leider gestoppt. Wir können das in keiner Weise auffangen, zumal der Fernwärmepreis nach einer vertraglich festgelegten Formel berechnet wird. Die Prognosen zeigen aber, dass die Fernwärmepreise ab Ende 2024 wieder deutlich und auch langfristig sinken werden“, erklärt Matthias Lötting, Geschäftsführer der Fernwärme Duisburg GmbH.

Aufgrund der Streichung der Preisbremse muss die Fernwärme Duisburg die Abschlagszahlungen entsprechend anpassen. Alle Kundinnen und Kunden werden darüber schriftlich informiert, in der Regel erfolgt dies im ersten Quartal mit der Jahresabrechnung. Die Fernwärme Duisburg steht dazu auch im Austausch mit Großkunden und den Wohnungsgesellschaften, die die Heizkosten über die Nebenkostenabrechnung an die Mieterinnen und Mieter weitergeben und dementsprechend der zuständige Ansprechpartner sind.

„Wir sind im Zuge der Jahresabrechnungen insbesondere bei den Eigenheimbesitzern und Selbstnutzern auf Anfragen zu Abschlagsanpassungen vorbereitet, die aufgrund des Wegfalls der Preisbremsen entstehen. Sollten die Mehrkosten im Einzelfall finanzielle Probleme bereiten, werden wir auf Nachfrage gemeinsam mit unseren Kundinnen und Kunden individuelle Lösungen suchen“, sagt Matthias Lötting.

Die monatlichen Gesamtkosten für ein beispielhaftes Einfamilienhaus mit einem Wärmeanschlusswert von 10 Kilowatt und einem Jahreswärmeverbrauch von 16.000 Kilowattstunden betragen durch den Entfall der Preisbremse ab Januar 2024 rund 273 Euro im Monat. Durch die staatliche Deckelung lagen die beispielhaften Kosten bisher bei rund 183 Euro. Bei den Kostenangaben für die Fernwärme handelt es sich generell um eine Vollkostenbetrachtung: Das bedeutet, dass im Vergleich zu Öl, Gas oder einer Wärmepumpe bei Kundinnen und Kunden nur geringe zusätzlichen Kosten für die Wartung, die Instandhaltung und den Neukauf oder Tausch einer Heizungsanlage anfallen.

Die genannten Fernwärme-Preise gelten für das Gebiet Duisburg Mitte-Süd-West und Hamborn. Der Arbeitspreis für Walsum und Homberg liegt aktuell bei 9,58 Cent/kWh und wird turnusmäßig zum 1. April 2024 angepasst.

 

Förderprogramme
Auch zahlreiche Förderprogramme, zu denen die Energieexperten der Stadtwerke Duisburg Kundinnen und Kunden beraten, sind vom Sparpaket, das die Bundesregierung beschlossen hat, in unterschiedlichen Formen betroffen. Dies reicht von Antrags- und Zusagestopps über die Reduzierung von Förderquoten bis zur kompletten Streichung in den Bereichen Elektromobilität, Wärmeversorgung, Photovoltaik oder Energieeffizienz. Zu den konkreten Auswirkungen werden die Stadtwerke Anfang 2024 gesondert informieren, wenn die Details rechtssicher durch die Bundesregierung veröffentlicht worden sind.


30. Juni 2023

Fernwärme Duisburg passt Preise an

Die Fernwärme Duisburg GmbH passt zum 1. Juli 2023 vertragsgemäß ihre Preise für Fernwärme in den Versorgungsgebieten Mitte-Süd-West und Hamborn an. Unter Berücksichtigung der Wärmepreisbremse steigt dadurch die voraussichtliche monatliche Belastung für ein beispielhaftes Einfamilienhaus um circa 6 Euro im Monat.

Die Anpassung der Fernwärmepreise erfolgt vertragsgemäß jeweils am 1. Januar und am 1. Juli eines Jahres in den Versorgungsgebieten Mitte-Süd-West und Hamborn, in den Versorgungsgebieten Homberg und Walsum jeweils am 1. April und am 1. Oktober eines Jahres. Die Preisanpassung ist dabei an vertraglich vereinbarte Preisänderungsklauseln gekoppelt. Die Preisänderungsklausel besteht aus Börsenpreisen und Indizes. Verändert sich ein Index oder dessen Preisbestandteile wie der Börsenpreis für Erdgas oder die CO2-Bepreisung, erfolgt eine Anpassung der Fernwärmepreise. Dies gilt bei Steigerungen wie Senkungen gleichermaßen.

Fernwärmepreis bildet Marktgeschehen verzögert ab
Bei den für den Arbeitspreis besonders relevanten Erdgasbörsenpreisen werden die Durchschnittswerte von 24 Monaten herangezogen, derzeit die von Mai 2021 bis April 2023. Das führt dazu, dass Marktentwicklungen zeitlich verzögert in den Fernwärmepreis einfließen. So erklärt sich, dass der Fernwärmepreis weiter steigt obwohl zwischenzeitlich die Börsenpreise für Erdgas wieder gesunken sind.

„Die deutlich höheren Gasbezugspreise der vergangenen Heizperiode machen sich aufgrund unserer vertraglichen Preisregelung erst jetzt im Fernwärmepreis bemerkbar. So müssen wir zum 1. Juli unseren Arbeitspreis anpassen. Der Großteil dieser Preisentwicklung wird für die Kundinnen und Kunden allerdings durch die Wärmepreisbremse abgefedert“, erklärt Matthias Lötting, Geschäftsführer der Fernwärme Duisburg GmbH.

So wirkt die Anpassung bei einem Beispielhaushalt
Die aktuelle Preisanpassung im Gebiet Duisburg Mitte-Süd-West und Hamborn betrifft das zweite Halbjahr 2023. Für diesen Zeitraum greift weiterhin die Anfang 2023 eingeführte Wärmepreisbremse. Damit wird für 80 Prozent des Referenzverbrauchs der Kunden der Arbeitspreis auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde begrenzt. Das bedeutet, für den Großteil der jetzigen Preisentwicklung greift die Wärmepreisbremse.

Der Arbeitspreis pro Kilowattstunde steigt ab dem 1. Juli um rund 19 Prozent von 14,63 Cent pro Kilowattstunde auf 17,43 Cent pro Kilowattstunde. Der Grundpreis steigt nur minimal um rund 1,6 Prozent. Durch die staatliche Entlastung der Wärmepreisbremse werden dann 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs entlastet. Dadurch steigt die voraussichtliche Belastung für einen Haushalt mit einem Wärmeanschlusswert von 15 Kilowatt und einem Jahreswärmeverbrauch von 22.500 Kilowattstunden für ein beispielhaftes Einfamilienhaus um circa 6 Euro im Monat.

Aus diesem Grund wird die Fernwärme Duisburg zum 1. Juli 2023 keine Anpassung der Kundenabschläge vornehmen. Die Berücksichtigung der Preisanpassung sowie der Wärmepreisbremse erfolgt mit der Jahresverbrauchsabrechnung. Die Kundinnen und Kunden müssen also nicht tätig werden.


22. März 2023

Software-Probleme: Umsetzung der Wärmepreisbremse verschiebt sich auf April

Die Umsetzung der vom Gesetzgeber für März vorgesehenen Entlastung der Kunden durch die Wärmepreisbremse bereitet vielen Versorgungsunternehmen weiterhin große Schwierigkeiten. Die Software-Hersteller und die IT-Dienstleister arbeiten weiterhin mit Hochdruck an einer Anpassung der Abrechnungssysteme. Eine fehlerfreie und verlässliche Einbettung der Vorgaben zur Preisbremse in die
Abrechnungskreisläufe ist jedoch auch der Fernwärme Duisburg bislang nicht möglich gewesen.

Inzwischen ist absehbar, dass die Preisbremsen im Laufe des Monats März aufgrund der geschilderten Software-Probleme nicht mehr geordnet umgesetzt werden können. Die Fernwärme Duisburg hat sich daher entschlossen, die bisher nicht eingezogenen Abschläge für März nun in der bisherigen Höhe am 24.03.2023 abzubuchen. Die Preisbremsen werden dann geordnet und für alle Kundinnen und Kunden nachvollziehbar mit dem Aprilabschlag umgesetzt.

Nach wie vor gilt: Selbstverständlich werden alle Kundinnen und Kunden der Fernwärme Duisburg die Ihnen zustehenden Entlastungen in vollem Umfang erhalten. Dazu erhalten alle Kundinnen und Kunden das bereits angekündigte Informationsschreiben, in dem sie über die individuelle Entlastung durch die Preisbremse und die daraus resultierende angepasste zukünftige Abschlagshöhe informiert werden.

Die Verzögerung bei der Abbuchung und bei der Umsetzung der Preisbremse bittet die Fernwärme Duisburg vielmals zu entschuldigen.

Weitere Informationen


01. Dezember 2022

Informationen zur Dezember-Soforthilfe

Weitere Maßnahmen zur Entlastung in der Fernwärmeversorgung

Im November 2022 ist das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) in Kraft treten. Dieses sieht für den Dezember 2022 eine staatliche Soforthilfe für Fernwärmekundinnen und -kunden vor. Mit dem EWSG bekommen wir die Möglichkeit, einen Großteil unserer Kundinnen und Kunden direkt zu entlasten. Die Soforthilfe wird automatisch mit dem Kundenkonto verrechnet. Kundinnen und Kunden müssen nicht selbst aktiv werden.

Sie erhalten die Soforthilfe, wenn:

• Ihr jährlicher Verbrauch unter 1,5 Mio. Kilowattstunden liegt.

• Sie Vermieterin oder Vermieter sind und der Verbrauch mehrerer Haushalte bzw. Mieterinnen und Mieter über die Entnahmestelle abgerechnet wird.

• Es sich bei Ihnen um eine Wohnungseigentümergemeinschaft handelt.

• Weitere kompensationsberechtigten Kundengruppen entnehmen Sie bitte der FAQ-Liste.

Wir geben die Soforthilfe an unsere berechtigten Kundinnen und Kunden weiter, indem wir den im Dezember 2022 fälligen Abschlag einmalig nicht einziehen. Soforthilfeberechtigte Kundinnen und Kunden, die einen Dauerauftrag eingerichtet haben oder Ihre Überweisungen selbst tätigen, können diese im Dezember 2022 einmalig pausieren. Dabei wird es keine direkte Zahlung des Staates an die Kundinnen und Kunden geben. Die Abrechnung erfolgt zwischen dem Energieversorger und dem Staat.

In der nächsten Verbrauchsabrechnung werden wir die Soforthilfe sodann gesondert ausweisen.


Hinweis zur Kontaktaufnahme
Zurzeit kann es zu verlängerten Wartezeiten in unserem telefonischen Service kommen, da uns auf Grund der aktuellen Situation am Energiemarkt eine Vielzahl von Anrufen erreichen. Gerne können Sie uns stattdessen eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an info@fernwaerme-duisburg.de senden. Eine Bearbeitung Ihrer Einsendung kann aus den genannten Gründen jedoch längere Zeit in Anspruch nehmen – wir bitten um Verständnis! Antworten auf viele Fragen zum Thema Soforthilfe finden Sie zudem in der FAQ-Liste.

Gut zu wissen:

Häufig gestellte Fragen zur Soforthilfe

Begünstigte im Sinne des ESWG sind die von einem Lieferanten am Stichtag 1. Dezember 2022 belieferten:

Letztverbraucher, mit einem maximalen Jahresverbrauch von 1,5 GWh pro Entnahmestelle solange es sich nicht um zugelassene Krankenhäuser handelt.


Entnahmestellen von Letztverbrauchern, die die Fernwärme im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnraum oder als Wohnungseigentümergemeinschaft im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes beziehen (unabhängig vom Jahresverbrauch).


Zugelassene Pflege-, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (unabhängig vom Jahresverbrauch).


Kindertagesstätten und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die im Aufgabenbereich des Sozialgesetzbuchs soziale Leistungen erbringen.


Staatliche, staatlich anerkannte oder gemeinnützige Einrichtungen des Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsbereichs.


Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, anderer Leistungsanbieter oder Leistungserbringer der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch.

Der Entlastungbetrag für Letztverbraucher Fernwärme ist im § 4 ESWG geregelt. Der Entlastungsbetrag entspricht dem Septemberabschlag 2022 zuzüglich 20 %. Sofern der Kunde also 12 Abschläge im Jahr zahlt, ergibt sich folgende Rechnung: Entlastungsbetrag = geleisteter Septemberabschlag 2022 *1,2.

Bei allen Berechnungen muss der Anpassungsfaktor von 1,2 berücksichtigt werden. Dieser ist vom Gesetzgeber vorgegeben und soll die Preissteigerung von September 2022 und Dezember 2022 widerspiegeln. Für Kundinnen und Kunden, die im September keinen Abschlag zahlen mussten (z.B. Neukunden) oder monatlich abgerechnet werden, erfolgt eine Ermittlung des Entlastungsbetrages nach den gleichen Grundsätzen.

Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir werden den Abschlag Dezember aussetzen und nicht bei Ihnen abbuchen.

Sollten Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben oder Ihre Überweisungen selbst tätigen, können Sie diese im Dezember 2022 einmalig pausieren. Wenn Sie im Dezember 2022 dennoch Ihren Abschlag zahlen möchten, erfolgt die Verrechnung spätestens mit unserer nächsten Abrechnung. Sie erhalten also auf jeden Fall die Ihnen nach dem EWSG zustehende Soforthilfe.

Wenn Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben, können Sie im Dezember die eingeplante Zahlung aussetzen. Wie Sie das machen können, erfragen Sie bitte bei Ihrer Bank odernutzen Sie Ihr Online-Banking.

In der nächsten Verbrauchsabrechnung werden wir die genau Höhe der individuellen Soforthilfegesondert ausweisen.

Mieterinnen und Mieter von mit Fernwärme beheizten Wohnungen, die in keinem direkten Vertragsverhältnis mit der Fernwärme Duisburg GmbH stehen, sollen Ihre Entlastung über die Nebenkostenabrechnung erhalten. Die Fernwärme Duisburg GmbH gibt die Soforthilfe an die Vermieterinnen und Vermieter weiter.  

Information

Hinweis zum Datenschutz

Ihre Soforthilfe wird aus Mitteln der Bundesrepublik Deutschland finanziert. Wir werden daher einen Antrag auf Erstattung des Betrages, um den Sie entlastet werden, bei der zuständigen Stelle einreichen.

Dieser Antrag wird von einem Beauftragten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), geprüft. Zur Plausibilisierung der in dem Erstattungsantrag geltend gemachten Soforthilfe sind wir verpflichtet, Informationen über unsere Kundenbeziehung zu übermitteln. Zu diesen Informationen zählen Ihre E-Mail-Adresse oder Telefonnummer, Ihre Postanschrift, die Abschlagszahlung für September sowie die Liefermenge des Jahres 2021 oder des letzten Abrechnungszeitraums.


30. November 2022

Umsatzsteuersenkung Fernwärme zum 01.10.2022 

Für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 hat der Gesetzgeber einen verminderten Umsatzsteuersatz auf Wärmelieferungen beschlossen. In diesem Zeitraum wird die Mehrwertsteuer von derzeit 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. Selbstverständlich geben wir diese Senkung vollständig an unsere Kunden weiter. 

Der nachfolgende Umsatzsteuersatz gilt jeweils rückwirkend für den Abrechnungszeitraum: ­­­­­­­­­­­­­­­­

Ablesedatum Umsatzsteuer
bis 30.09.2022 19 %
ab 01.10.2022 7 %
ab 01.04.2024 19 %

Der Verbrauch wird automatisch im System aufgeteilt. Eine Zwischenablesung ist nicht erforderlich.

Bitte beachten Sie: Ihre Abschläge bleiben unverändert.

Die Verrechnung der Steuersätze erfolgt mit der Verbrauchsabrechnung.


30. September 2022

Fernwärme Duisburg berücksichtigt geänderte Umlagen und Steuern bei Fernwärmepreisen

Die Fernwärme Duisburg GmbH hat ihre Kundinnen und Kunden kürzlich mit entsprechenden Anschreiben über notwendige Preisanpassungen durch gestiegene Beschaffungskosten und die Gasumlage informiert. In diesen Schreiben wurde bereits vorsorglich darauf hingewiesen, dass ein möglicher Wegfall oder eine Änderung von Umlagen und Abgaben selbstverständlich berücksichtigt und an die Fernwärmekunden weitergegeben wird.

Veränderung bei Gasumlage und Mehrwertsteuer
Jetzt hat sich die Situation dahingehend verändert: Die Bundesregierung hat gestern den Wegfall der Gasumlage sowie die geplante Absenkung der Mehrwertsteuer von 19 Prozent auf 7 Prozent für Fernwärme angekündigt. Die Kostenvorteile wird die Fernwärme Duisburg wie angekündigt in vollem Umfang an ihrer Kundinnen und Kunden weitergeben und hat mit den Vorbereitungen bereits begonnen.

Sobald die konkreten Verordnungen und Ausführungsbestimmungen des Gesetzgebers vorliegen, informiert die Fernwärme Duisburg ihre Kundinnen und Kunden im Detail über die Auswirkungen auf den Fernwärmepreis in den unterschiedlichen Versorgungsgebieten.


23. September 2022

Gasumlagen erfordern Anpassung der Fernwärmepreise in Duisburg

Die in Folge des Ukraine-Kriegs von der Bundesregierung eingeführten Gasumlagen zur Stabilität des Energiemarktes sowie die gestiegenen Beschaffungskosten wirken sich unmittelbar auch auf die Fernwärme in Duisburg aus. Diese Kostensteigerung muss die Fernwärme Duisburg leider an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben.

Damit liegt der Arbeitspreis ab dem 1. Oktober 2022 im Versorgungsgebiet Stadtmitte, Rheinhausen und Hamborn bei 13,35 ct/kWh brutto, in den Bezirken Walsum und Homberg bei 13,01 ct/kWh.

Für einen Durchschnittshaushalt mit einem Jahreswärmeverbrauch von 22.500 Kilowattstunden liegen die monatlichen Gesamtkosten im Netz Mitte, Rheinhausen und Hamborn dann bei rund 299 Euro. Das entspricht einer Steigerung von rund 32 Prozent.

Die Fernwärme Duisburg informiert ihre Kundinnen und Kunden in den kommenden Tagen schriftlich über alle Details und die genauen Preisbestandteile in den unterschiedlichen Versorgungsgebieten.


14. Juli 2022

Fernwärme Duisburg passt Preise an 

Nach zwei Jahren mit minimalen Preisschwankungen hat die Fernwärme Duisburg GmbH vertragsgemäß zum 1. Juli 2022 ihre Preise für Fernwärme in den Versorgungsgebieten Mitte-Süd-West und Hamborn angepasst.

„Der Ukraine-Krieg hat in einem bereits Ende vergangenen Jahres sehr angespannten Energiemarkt für weitere, dramatische Preiserhöhungen, insbesondere bei Erdgas gesorgt. Die deutlich höheren Gaspreise schlagen auch bis auf die Fernwärmepreise durch. Aufgrund der langfristigen Beschaffungsstrategie der Fernwärme Duisburg ist dies jedoch erst mit einem gewissen zeitlichen Verzug der Fall. So mussten wir jetzt zum 1. Juli unseren Arbeitspreis deutlich und den Grundpreis minimal erhöhen“, erklärt Matthias Lötting, Geschäftsführer der Fernwärme Duisburg GmbH.

Die Berechnung des Fernwärmepreises sowie mögliche Preisanpassungen unterliegen strengen gesetzlichen Regelungen. Der Preis ist dabei an vertraglich festgelegte Preisänderungsklauseln gekoppelt. Verändert sich ein Index oder dessen Preisbestandteile wie der Börsenpreis für Erdgas oder die CO2-Bepreisung, erfolgt eine Anpassung der Fernwärmepreise. Dies gilt bei Steigerungen wie Senkungen gleichermaßen.

Deutliche Anpassung nach fast 2 Jahren Preisstabilität
Waren die Fernwärmepreise in den Versorgungsgebieten Mitte-Süd-West und Hamborn von Januar 2020 bis Januar 2022 kontinuierlich gesunken beziehungsweise minimal gestiegen, steigen sie seitdem als Reaktion auf die höheren Beschaffungskosten an den Energiemärkten deutlich an. Eine Beispielrechnung veranschaulicht dies: Ein Kunde mit einem Wärmeanschlusswert von 15 kW und einen Jahreswärmeverbrauch von 22,5 MWh (22.500 kWh) für ein beispielhaftes Objekt eines Einfamilien-hauses bezahlte zum Preisstand 01.01.2022 ca. 186 Euro im Monat. Mit der Preiserhöhung ab 1. Juli liegen die monatlichen Gesamtkosten für diesen Beispielhaushalt bei rund 237 Euro. Der Arbeitspreis pro Kilowattstunde steigt dabei von 6,87 Cent auf 9,53 Cent. Der Grundpreis steigt nur minimal um rund 1,2 Prozent. Dies führt in Summe zu einer Gesamtpreissteigerung von 27,2 Prozent.

Vertragliche Grundlage der Preisanpassung
Die Anpassung der Fernwärmepreise erfolgt vertraglich festgelegt jeweils am 1. Januar und am 1. Juli eines Jahres in den Versorgungsgebieten Mitte-Süd-West und Hamborn.

Fernwärmepreise werden mit vertraglich festgelegten Preisänderungsklauseln, die auf den gesetzlichen Regelungen der Verordnung über die Allgemeine Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) beruhen, berechnet. Den Preisänderungsklauseln liegen eine Reihe von Indizes und Preisbestandteilen zugrunde, die u.a. vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht werden. Rohstoffpreise für die Wärmeerzeugung wirken sich ebenso auf die Preise aus, wie die CO2-Bepreisung.

 


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